Patientenversicherung

Für alle Studienteilnehmer einer klinischen Interventionsstudie wird eine Probandenversicherung abgeschlossen. Damit wird eine Entschädigung gesichert, falls der Proband während der Studie oder in der Nachbeobachtungszeit trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine gesundheitliche Schädigung erleidet, die auf die Studie zurückzuführen ist. So etwas kommt äußerst selten vor, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Die nicht-interventionellen Studien, das sind Studien die nicht mit einer Behandlung verbunden sind, sondern wo nur Daten erhoben werden, fallen teilweise unter die Klinikversicherungen und benötigen nach Berufsordnung nicht eine extra Probandenversicherung, auch keine extra Wegeversicherung.

Über Einzelheiten wie beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme und die Ansprechpartner informiert Sie gerne Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.