Neue Regeln im Datenschutz


Ab dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Damit treten für Studienteilnehmer einige Änderungen in Kraft. Sie haben unter anderem zukünftig mehr Informationsrechte als bisher.

Konkret bedeutet das:

  • Studienteilnehmer können Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten erhalten und diese berichtigen oder löschen lassen. Hierzu können sie sich an Ihr Studienzentrum wenden.
  • Studienteilnehmer werden zukünftig proaktiv auf ihr Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde hingewiesen. Die zuständige Behörde muss benannt werden.
  • Bei Fragen zum Datenschutz können sich Studienteilnehmer an den Datenschutzbeauftragten ihres Studienzentrums wenden, der ihnen benannt werden muss.
  • Der Studienleiter oder dessen Klinik ist zukünftig auch für die Datenverarbeitung verantwortlich und wird als solche(r) benannt.

In allen neu beginnenden Studien finden Sie diese Informationen in den aktuellen Studiendokumenten wie der Patienteninformation und/oder der Einwilligungserklärung.

Wenn Sie an einer laufenden Studie teilnehmen und weitere Termine zur Datenerhebung geplant sind, dann erhalten Sie diese Informationen von Ihrem jeweiligen Studien- bzw. Prüfzentrum mit einem Schreiben. Sind alle Termine im Rahmen der Studie für Sie bereits abgeschlossen, können Sie sich für Auskünfte direkt an Ihr Studien- bzw. Ihr Prüfzentrum wenden.